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BGB § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

BGB § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

[ Auszug: Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet ... ]